Am 12. September soll in Köln gefeiert werden, 420 Gäste stehen auf der Liste, der Saal ist angezahlt. Beim Standesamt fragt die Sachbearbeiterin nach dem Ehefähigkeitszeugnis von Minh Nguyen. Julia Vogel hört das Wort zum ersten Mal. Von der Antwort hängt ab, ob der Termin hält.
Wer in Deutschland heiratet und dabei einen ausländischen Pass mitbringt, sammelt Urkunden aus zwei Staaten. Eine davon läuft nach sechs Monaten ab, andere brauchen einen Stempel aus dem Herkunftsland. Die Reihenfolge wiegt schwerer als die Menge. Wer sie umdreht, hält am Anmeldetag ein Zeugnis in der Hand, das schon abgelaufen ist.
6 Monate
gilt das Ehefähigkeitszeugnis, keinen Tag länger
§ 1309 Abs. 1 BGB
45 Euro
Zuschlag je Partner, für den ausländisches Recht gilt
§ 9 PStGAV Berlin
15 bis 305 Euro
Gebühr, falls du die Befreiung brauchst
Kammergericht Berlin
3 Wochen
Bearbeitung beim Oberlandesgericht, mindestens
Kammergericht Berlin
Neun Portale, und zwei Zeilen zum Thema
In keinem der geprüften Ratgebertexte steht das Wort Ehefähigkeitszeugnis. Apostille kommt nicht vor, beglaubigte Übersetzung auch nicht. hochzeit.com widmet ausländischen Partnern genau zwei Zeilen, Stand 2. Juni 2021: „Nachweis der Staatsangehörigkeit“ und „evtl. Aufenthaltsgenehmigung“.
ja.de führt eine eigene Rubrik dazu mit fünf Artikeln, keiner behandelt ausländische Urkunden. weddingstyle.de beschreibt den Termin rein ästhetisch, ohne ein einziges Dokument.
Was die Portale zum Standesamt schreiben
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, hochzeit.com am 2. Juni 2021
- Evtl. Aufenthaltsgenehmigung, die zweite und letzte Zeile
- Gebühren pauschal 5 bis 59 Euro je Dokument, ohne Zuschlag
- Sechs Monate Vorlauf fürs Standesamt, braut.de am 6. August 2026
Was das Standesamt wirklich sehen will
- Ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde, § 1309 Abs. 1 BGB
- Die Geburtsurkunde im Original, bei Abkommensstaaten mit Apostille
- Beglaubigte Übersetzungen von einem hier beeidigten Übersetzer
- Den Nachweis über jede aufgelöste Vorehe, § 12 Abs. 2 PStG
Wer welchem Recht unterliegt, bestimmt deine Urkundenliste
Das Papier heißt Ehefähigkeitszeugnis und kommt von der inneren Behörde des Heimatstaats. Es bescheinigt, dass der Ehe nach dortigem Recht nichts entgegensteht. Verlangt wird es nach § 1309 Abs. 1 BGB, sobald ein Verlobter ausländischem Recht unterliegt.
Alles Weitere hängt an einer einzigen Frage: Stellt dieser Staat solche Zeugnisse aus? Tut er es, holst du das Papier. Tut er es nicht, führt der Weg über ein Oberlandesgericht und kostet mindestens drei Wochen mehr. Ob Vietnam eines ausstellt, sagt Julia und Minh das Standesamt in Köln.
Das Amt entscheidet das, nicht das Konsulat.
Stell beim ersten Anruf im Standesamt genau eine Frage: Stellt der Heimatstaat meines Partners ein Ehefähigkeitszeugnis aus? Bestell erst danach die erste Urkunde.
Ein Formular von 1980 spart dir zwei Wege
Für einen Teil der Staaten gibt es einen mehrsprachigen Vordruck, der wechselseitig anerkannt wird. Grundlage ist ein Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. Wo es greift, entfallen für dieses eine Dokument sowohl die Übersetzung als auch die Apostille.
Vertragsstaaten sind unter anderem Deutschland, Italien, Spanien, Portugal, die Niederlande, Griechenland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Moldau und die Türkei. Stefan Vogel, Julias Bruder, heiratet im März eine Italienerin. Für ihn greift genau dieser Vordruck, und zwei Behördengänge fallen weg.
Diese Vertragsstaatenliste stützt sich bisher auf eine einzige Quelle, den deutschen Wikipedia-Artikel Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland). Eine zweite Primärquelle liegt uns nicht vor. Deutschland ist 2015 aus der zuständigen Kommission ausgetreten, die Übereinkommen gelten weiter. Lass dir am Schalter bestätigen, ob der Vordruck für deinen Fall reicht.
Ohne Zeugnis entscheidet ein Oberlandesgericht
Für den anderen Fall gibt es § 1309 Abs. 2 BGB. Stellt der Heimatstaat keine solchen Zeugnisse aus, befreit der Präsident des Oberlandesgerichts von der Vorlage, in Berlin also das Kammergericht. Die Befreiung gilt höchstens sechs Monate.
Beantragt wird sie beim Standesamt und nicht beim Gericht, so steht es in § 12 Abs. 3 PStG. Das Amt leitet den Antrag weiter und bereitet die Entscheidung vor. Das Kammergericht Berlin nennt dafür 15 bis 305 Euro, gestaffelt nach Einkommen und Aufwand. Die Bearbeitung dauert mindestens drei Wochen. Zieht das Gericht Akten der Ausländerbehörde bei, wird es länger. Eine Ablehnung ist nach §§ 23, 25 EGGVG angreifbar, und dann vergehen weitere Monate.
Ob vor dem Standesamt noch eine zweite Zeremonie stehen darf, ist eine eigene Frage: welche Trauung rechtlich zählt
An der Apostille und der Übersetzung scheitert es am häufigsten
Eine Apostille ist ein Stempel des Herkunftsstaats, der die Echtheit von Unterschrift und Siegel auf einer Urkunde bestätigt. Grundlage ist das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Deutschland wendet es seit dem 13. Februar 1966 an, die Türkei seit dem 29. September 1985. Außerhalb dieses Kreises bleibt es bei der langsameren konsularischen Legalisation.
| Urkunde | Wer stellt sie aus | Apostille | Übersetzung |
|---|---|---|---|
| Ehefähigkeitszeugnis | Heimatbehörde deines Partners | entfällt beim Vordruck | entfällt beim Vordruck |
| Geburtsurkunde aus dem Ausland | Standesamt des Geburtsorts | ja, bei Abkommensstaaten | ja, aus Deutschland |
| Scheidungsurteil aus dem Ausland | Gericht des Herkunftsstaats | ja | ja, aus Deutschland |
| Meldebescheinigung aus dem Ausland | Meldebehörde vor Ort | meist ja, frag nach | ja, aus Deutschland |
| Deutsche Geburtsurkunde | Standesamt des Geburtsorts | nein | nein |
| Reisepass | Heimatstaat | nein | nein |
§ 12 Abs. 2 PStG nennt nur die vier Punkte, die zu belegen sind: Personenstand, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und die Auflösung von Vorehen. Welche Urkunde dein Amt dafür verlangt, sagt es dir selbst.
Übersetzen darf nur, wer in Deutschland beeidigt ist. Berlin verweist dafür auf die Länderdatenbank justiz-dolmetscher.de. Ein im Heimatland gestempeltes Blatt wird regelmäßig zurückgewiesen. Beauftrage also hier, auch wenn es dort billiger wäre.
Den Preisanker setzt § 11 JVEG: 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge bei elektronisch bearbeitbarem Text, sonst 2,15 Euro, Mindesthonorar 20 Euro je Auftrag. Gebunden sind daran nur behördlich beauftragte Übersetzer. Auf dem freien Markt ist das ein Orientierungswert.
Bei arabischer, griechischer, hebräischer und kyrillischer Schrift werden Namen nach Normen übertragen: ISO 9-1995, ISO 843, DIN 31634 und ELOT 734. Bei Papieren aus Marokko, Serbien oder Russland laufen Pass und Übersetzung deshalb manchmal auseinander. Polnische, vietnamesische und italienische Urkunden sind lateinschriftlich, dort entfällt das.
Urkunden gehören im Original auf den Tisch, nicht laminiert und nicht gelocht. Reichen die Deutschkenntnisse nicht, muss ein beeidigter Dolmetscher mitkommen, so steht es in den Berliner Vorgaben zur Anmeldung der Eheschließung.
Die Gebühren, ehrlich addiert
Berlin listet die Sätze in § 9 PStGAV auf. Die Anmeldung samt Prüfung kostet 45,00 Euro, und für jeden Partner, für den ausländisches Recht gilt, kommen 45,00 Euro dazu. Das internationale Paar zahlt am Schalter also das Doppelte, bevor eine einzige Urkunde besorgt ist.
Was Julia und Minh zahlen, bevor der Termin überhaupt steht
- Anmeldung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
- 45,00 Euro
- Zuschlag, weil für Minh ausländisches Recht gilt
- 45,00 Euro
- Versicherung an Eides statt
- 30,00 Euro
- Eheurkunde
- 12,00 Euro
- Zwei weitere Urkunden gleicher Art, je 6,00 Euro
- 12,00 Euro
- Zwei Übersetzungen, Mindesthonorar nach § 11 JVEG je 20,00 Euro
- 40,00 Euro
- Summe, bevor eine Befreiung im Spiel ist
- 184,00 Euro
Die Amtsgebühren stammen aus § 9 PStGAV Berlin, dein Bundesland rechnet anders. Bei den Übersetzungen steht hier nur das gesetzliche Mindesthonorar, auf dem freien Markt zahlst du mehr. Braucht ihr die Befreiung, kommen nach Angabe des Kammergerichts 15 bis 305 Euro obendrauf.
Gebühren sind Landesrecht, Köln und München setzen eigene Sätze fest. Frag danach, bevor du den Saal anzahlst.
Was der Abend selbst verschlingt, rechnet ein eigener Beitrag Posten für Posten durch: was 400 Gäste an einem Abend kosten
Zwei Sechs-Monats-Fristen begrenzen dein Fenster
Das Zeugnis gilt sechs Monate ab Ausstellung, § 1309 Abs. 1 BGB. Und nach § 13 Abs. 4 Satz 3 PStG müssen Anmeldung und Prüfung wiederholt werden, sobald seit der Mitteilung des Standesamts mehr als sechs Monate vergangen sind. Beide Fristen laufen gegeneinander, und dazwischen liegt dein Termin.
- 12 Monate vorher
Anruf beim Standesamt: Stellt der Heimatstaat ein Zeugnis aus, und welche Urkunden will das Amt
ein Gespräch
- 9 Monate vorher
Geburtsurkunde und, falls nötig, Scheidungsurteil bestellen, Apostille gleich mitbeantragen
4 bis 12 Wochen
- 7 Monate vorher
Ehefähigkeitszeugnis beantragen, keinen Tag früher, sonst läuft es ab
2 bis 6 Wochen
- 7 Monate vorher
Übersetzungen bei einem in Deutschland beeidigten Übersetzer beauftragen
1 bis 2 Wochen
- 6 Monate vorher
Anmeldung der Eheschließung, früher nimmt das Amt sie nicht an
ein Termin
- 5 Monate vorher
Nur ohne Zeugnis: Befreiungsantrag beim Standesamt stellen, das Gericht entscheidet
mindestens 3 Wochen
- 4 Monate vorher
Prüfung durch, Termin steht, die Einladungen für 420 Gäste gehen raus
Die Wochenangaben für ausländische Behörden sind Erfahrungswerte. Amtlich sind nur die beiden Grenzen aus § 1309 Abs. 1 BGB und § 13 Abs. 4 Satz 3 PStG.
Holst du das Zeugnis zwölf Monate vor dem Fest, ist es am Tag der Anmeldung wertlos. Und wenn dein Termin nach der Prüfung um mehr als sechs Monate rutscht, zahlst du Anmeldung und Zuschlag ein zweites Mal, in Berlin also erneut 90,00 Euro.
Wenn der Termin kippt, der Saal aber längst angezahlt ist, wird es teuer: was ein geplatzter Saaltermin kostet
Vier Fälle, die am Schalter wirklich vorkommen
Die Portale erklären den Regelfall. In den Foren geht es um die Vorehe, um den Verlobten im Ausland, um den einbehaltenen Pass und um Originale, die verschickt werden sollen. Diese vier Sonderfälle kosten die Wochen.
da haben sie seinen pass einbehalten weil er in türkei gesucht wird wegen unterhaltschulden. beim standesamt sagte man uns das wir unsere orginalen papiere in die türkei schicken müssen
Mein Partner war schon einmal verheiratet. Was will das Amt sehen?
§ 12 Abs. 2 PStG verlangt den Nachweis über die Auflösung jeder Vorehe durch eine öffentliche Urkunde. Aus dem Ausland heißt das: Scheidungsurteil mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Rechne hier die längste Wartezeit der Liste ein, oft mehrere Monate.
Mein Verlobter lebt noch im Ausland. Muss er zur Anmeldung anreisen?
Zur Trauung selbst ja. § 1311 BGB verlangt persönliche und gleichzeitige Anwesenheit, eine Vertretung ist ausgeschlossen. Zur Anmeldung genügt eine Vollmacht, das Standesamt hat dafür ein Formular.
Das Konsulat behält den Pass ein. Was jetzt?
Damit ist die Sache aus dem Standesamt heraus und im Herkunftsstaat gelandet. Dein Standesamt ist dafür nicht zuständig. Hier gehst du sofort zu einer Anwältin oder einem Anwalt für internationales Familienrecht.
Das Amt will Originale ins Ausland schicken lassen. Muss ich das hinnehmen?
Lass dir schriftlich geben, worauf sich das stützt. § 12 Abs. 2 PStG verlangt den Nachweis durch öffentliche Urkunden und schreibt keinen Versandweg vor. Bleibt das Amt dabei, ist das der Punkt für anwaltlichen Rat.
Der Zettel für den Termin
Nimm sechs Fragen mit an den Schalter und lass dir jede Antwort für genau deinen Fall geben statt für den Regelfall. Danach steht deine Zeitachse, und du weißt, in welcher Woche welches Papier bestellt wird.
Frag, ob der Heimatstaat ein Zeugnis ausstellt
Davon hängt ab, ob du drei Wochen beim Oberlandesgericht einplanst oder keine. Lass dir die Antwort für genau diesen Staat geben.
Lass dir die Urkundenliste ausdrucken
Jedes Amt führt eine eigene, und sie weicht vom Merkblatt im Netz ab. Auf dem Ausdruck steht auch, welches Papier eine Apostille braucht.
Frag nach der Gebührenordnung deines Landes
In Berlin sind es 45,00 Euro plus 45,00 Euro nach § 9 PStGAV. Die Zahl deines Landes willst du vor dem Saalvertrag kennen.
Nenne den Wunschtermin und lass rückwärts rechnen
Die Anmeldung geht frühestens sechs Monate vorher, und das Zeugnis hält genauso lang. Lass dir sagen, in welcher Woche du welches Papier holst.
Kläre die Schreibweise beider Namen
Bei kyrillischer, arabischer, griechischer oder hebräischer Schrift bestimmt eine Norm den Namen in der Eheurkunde. Vergleiche ihn mit dem Pass.
Frag, ob ein Dolmetscher dabei sein muss
Reichen die Deutschkenntnisse für den Termin nicht, ist ein beeidigter Dolmetscher Pflicht. Der ist an einem Dienstagvormittag nicht spontan zu bekommen.
Geburtsurkunde und Scheidungsurteil bestellst du neun Monate vor dem Fest, das Ehefähigkeitszeugnis erst sieben Monate vorher. Andersherum ist es am Tag der Anmeldung abgelaufen.
SOFRANDA übernimmt die 420 Namen erst, wenn der Termin verbindlich ist.
Wann der Sitzplan wirklich dran ist und wie viele Wochen er braucht: wann der Sitzplan an der Reihe ist
Was hier steht, sind Fundstellen zum Nachschlagen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sagt dir nur dein eigenes Amt, welche Urkunde es sehen will. Geht es um eine Vorehe oder einen einbehaltenen Pass, gehört der Fall zu einer Anwältin für internationales Familienrecht. Ruf morgen dort an, wo ihr heiraten wollt, und stell die eine Frage nach dem Ehefähigkeitszeugnis. Der Rest deiner Urkundenliste ergibt sich aus dieser einen Antwort.
Quellen und Stand
- § 1309 BGB, Ehefähigkeitszeugnis, sechs Monate Geltung und Befreiung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts (abgerufen im August 2026)
- § 1311 BGB, persönliche und gleichzeitige Erklärung ohne Stellvertretung (abgerufen im August 2026)
- § 12 Abs. 2 und Abs. 3 PStG, Nachweise bei der Anmeldung und Weg des Befreiungsantrags (abgerufen im August 2026)
- § 13 Abs. 4 Satz 3 PStG, Wiederholung von Anmeldung und Prüfung nach sechs Monaten (abgerufen im August 2026)
- § 11 JVEG, 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge und 20 Euro Mindesthonorar (abgerufen im August 2026)
- § 9 PStGAV Berlin, 45,00 Euro für die Anmeldung und 45,00 Euro je Partner mit ausländischem Recht (abgerufen im August 2026)
- Kammergericht Berlin, 15 bis 305 Euro für die Befreiung und mindestens drei Wochen Bearbeitung (abgerufen im August 2026)
- Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Vertragsstaaten nach dem deutschen Wikipedia-Artikel Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland), zweite Primärquelle liegt uns nicht vor (abgerufen im August 2026)
- Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Apostille, angewendet von Deutschland seit dem 13. Februar 1966 und von der Türkei seit dem 29. September 1985 (abgerufen im August 2026)
- justiz-dolmetscher.de, Länderdatenbank der beeidigten Übersetzer (abgerufen im August 2026)
- hochzeit.com, zwei Zeilen zu ausländischen Partnern (2. Juni 2021)
- braut.de, sechs Monate Vorlauf fürs Standesamt (6. August 2026)
- ja.de und weddingstyle.de, geprüft und ohne Angaben zu ausländischen Urkunden (abgerufen im August 2026)
- wer-weiss-was.de, Nutzerfrage 9443090 zur Wartezeit (abgerufen im August 2026)