Braucht dein Saal einen genehmigten Bestuhlungsplan?

Fasst der Saal mehr als 200 Besucher, verlangt das Bauamt einen genehmigten Bestuhlungsplan. Was darauf stehen muss und wer ihn dir aushändigt.

Von Erdal Akkoc9 MinutenMaße und SaalZuletzt geprüft am

Kurz beantwortet

Wir feiern mit 120 Gästen im Restaurant. Gilt das trotzdem?

Es zählt der Raum und seine Plätze. Fasst der Saal mehr als 200 Besucher, greift die Verordnung auch bei 120 Gästen. Fasst er 180, bleiben die Landesbauordnung und der Vertrag mit dem Wirt.

Der Saal in Duisburg hat 400 Stühle, und trotzdem darfst du sie nicht überall hinstellen. Wo sie stehen dürfen, steht auf einem Blatt, das der Betreiber zeichnen lässt und die Bauaufsicht abstempelt. Diese Fassung holst du dir, bevor du den ersten Tisch verteilst. Danach vergleichst du die Zahl darauf mit deiner Gästeliste. Viel mehr ist es nicht.

200

Besucher, ab denen die Verordnung greift

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 MVStättVO

30 m

Weg vom entferntesten Platz bis ins Freie

§ 7 Abs. 1

1,20 m

Breite, die jeder Rettungsweg mindestens hat

§ 7 Abs. 4

1 : 200

Maßstab, den dein Plan mindestens haben muss

§ 44 Abs. 5

Ab 201 Besuchern gilt im Saal eine eigene Verordnung

Maßgeblich ist, wie viele Besucher der Raum fasst. Ein Saal mit 250 Plätzen fällt deshalb auch dann unter die Versammlungsstättenverordnung, wenn nur 120 Leute zur Trauung kommen. Geprüft wird dabei jeder Raum für sich.

Bei 300 bis 600 Gästen ist die Schwelle in jedem Fall überschritten, meist um das Doppelte. § 2 Abs. 1 nennt gesellige Anlässe ausdrücklich, und eine Hochzeit mit 450 Zusagen gehört dazu, der Empfang mit Dinner genauso wie ein Düğün. Damit bist du drin. Heikler wird es, wenn mehrere kleinere Räume sich die Rettungswege teilen. Der Nebensaal unten, in dem der Vorabend läuft, und der große Saal darüber gelten dann als ein einziger Versammlungsraum, und ihre Plätze werden addiert. Das überrascht manchen Betreiber selbst.

Wie breit die Ausgänge bei 400 Personen sein müssen

Personen im Saal, Personal mitgezählt
400
Verlangte Breite je 200 Personen, § 7 Abs. 4
1,20 m
400 geteilt durch 200
2 Einheiten
Nebentür mit 0,95 m lichter Breite
zählt 0,00 m
Nötige Breite aller Rettungswege zusammen
2,40 m

Jeder einzelne Teil braucht mindestens 1,20 m. Eine Tür darunter fällt aus der Rechnung heraus, so führt es das Merkblatt der Stadt Wetzlar vom Januar 2020 vor.

Wie viele Menschen überhaupt hineinpassen, ist eine zweite Rechnung und steht woanders: wie viele Gäste in deinen Saal passen

Wer erstellt den Bestuhlungsplan, du oder der Saal?

Der Betreiber ist nach § 38 Abs. 1 für die Sicherheit der Feier verantwortlich. Er lässt den Plan zeichnen und reicht ihn beim Bauamt ein, lange bevor du den Saal überhaupt besichtigt hast. Als Brautpaar bekommst du ihn ausgehändigt, sobald du danach fragst. Die meisten fragen nie.

Der Betreiber kann seine Pflichten schriftlich auf den Veranstalter übertragen. § 38 Abs. 5 erlaubt das, aber nur wenn dieser den Saal und seine Technik wirklich kennt. Bei einer Familienfeier mit geliehener Technik trifft das fast nie zu. Der Satz danach wiegt schwerer als die Abrede. Der Betreiber haftet weiter, auch nach einer sauber unterschriebenen Vereinbarung. Wer dir erzählt, das Risiko liege allein beim Brautpaar, liest den Paragrafen falsch.

§ 32 Abs. 1 verbietet zwei Dinge: mehr Besucher als genehmigt und eine andere Anordnung der Plätze. Wer die Tische für eine größere Tanzfläche umstellt, ob für die Halay oder die Polonaise, verstößt dagegen. Im Muster steht das unter § 47 Nr. 4, bei den Ordnungswidrigkeiten.

Wer dir das verbietet, schützt damit seine eigene Erlaubnis nach § 38 Abs. 1.

Die genehmigte Besucherzahl und die Zahl der vorhandenen Stühle stehen selten auf demselben Blatt. Frag im Termin nach beiden Zahlen und schreib sie dir auf.

Was muss auf dem Plan drauf sein?

§ 44 Abs. 5 zählt es auf: alle Sitz- und Stehplätze, die Flächen für Rollstühle, die Bühne und der Verlauf der Rettungswege. Der Maßstab beträgt mindestens 1 : 200, also 1 cm auf dem Papier für 2 m im Saal. Für jede andere Anordnung der Tische braucht es ein eigenes Blatt. Zwei Aufstellungen, zwei Pläne.

  • Die echten Maße von Tischen und Stühlen statt schematischer Kästchen
  • Die tatsächlichen lichten Breiten aller Durchgänge
  • Jeder Besucherplatz einzeln nummeriert, Tisch für Tisch
  • Die Bühne und jede Fläche, auf der etwas aufgebaut wird
  • Der Verlauf jedes Rettungswegs bis zur Tür ins Freie
  • Drei Ausfertigungen, unterschrieben von Planfertiger und Antragsteller

Die letzte Zeile stammt aus dem Merkblatt der Stadt Wetzlar und gilt so für Hessen, § 67 HBO. Wie viele Ausfertigungen dein eigenes Amt sehen will, steht in dessen Merkblatt.

Ein Nachzählen bei der Planprüfung kann nicht akzeptiert werden.
Merkblatt der Stadt Wetzlar zum Bestuhlungsplan, Januar 2020

Bei 40 Tischen wird daraus echte Arbeit. Ein Plan mit dem Eintrag „Tisch 12, Familie Haddad, 10 Personen“ geht ungeprüft zurück an den Betreiber. Das Amt will die zehn Stühle einzeln gezeichnet sehen, jeden mit eigener Nummer. Alle 400.

BühneTanzflächeBarBuffetEingang
So liest ein Prüfer deinen Saal: erst der Eingang, dann die Wege, danach Bühne und Buffet, zuletzt die Tische. Was hier noch fehlt, sind die Nummern an jedem einzelnen Platz.

Welche Abstände du dabei einhalten musst, steht Maß für Maß im Nachbarbeitrag: welche Abstände zwischen den Tischen gelten

Die Musterverordnung gilt in keinem einzigen Bundesland

Herausgegeben hat sie die Fachkommission Bauaufsicht, zuletzt in der Fassung vom Juli 2014. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Bundesland sie in eigenes Recht übernimmt, und das haben die meisten getan. Nachschlagen musst du deshalb in der Fassung deines eigenen Landes. Das Muster ist nur der Rohbau.

Hessen hat gar keine Verordnung dieser Art, sondern die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie. Sie gilt seit dem 1. Januar 2016 und steht im Staatsanzeiger 2015 auf Seite 1415, unter der Nummer 3612. Der Name täuscht. Inhaltlich stimmen die §§ 1, 7, 10, 32 und 44 wörtlich mit dem Muster überein. Für einen Saal in Frankfurt ändert der andere Normtyp also nichts an den Zahlen.

Wo die Zahlen in der Musterfassung stehen
FrageFundstelleWas dort steht
Ab wann gilt das alles§ 1 Abs. 1 Nr. 1Räume, die mehr als 200 Besucher fassen
Wie weit bis zum Ausgang§ 7 Abs. 1höchstens 30 m von jedem Platz
Wie breit die Rettungswege§ 7 Abs. 41,20 m je 200 Personen, nie unter 1,20 m
Wie eng die Tische stehen dürfen§ 10 Abs. 6Abstand soll 1,50 m nicht unterschreiten
Wie genau der Plan sein muss§ 44 Abs. 5Maßstab mindestens 1 : 200
Wo der Plan hängt§ 32 Abs. 2gut sichtbar am Haupteingang des Raums
Wer verantwortlich ist§ 38 Abs. 1der Betreiber

Die Nummern gelten für die MVStättVO in der Fassung Juli 2014. Dein Bundesland zählt sie womöglich anders, die Werte selbst sind in Hessen wortgleich.

Genehmigt und geplant sind zwei verschiedene Papiere

Beide heißen Plan. Der genehmigte sagt, wo Tische und Stühle stehen dürfen, und nennt die zulässige Personenzahl. Deiner sagt, wer auf welchem der 400 Stühle sitzt. Der eine hängt neben dem Haupteingang, der andere landet auf 40 Tischkarten und einem Aushang.

Was der Saal dir gibt

  • Einen genehmigten Plan mit der zulässigen Besucherzahl
  • Eine feste Anordnung der Tische, die du nicht verschieben darfst
  • Die Lage von Bühne, Buffet, Bar und Notausgängen
  • Das Blatt am Haupteingang, das dort hängen bleiben muss

Was du selbst brauchst

  • Die Namen aller 390 Gäste, jeder auf genau einem Stuhl
  • Die Seite der Braut und die Seite des Bräutigams, sauber getrennt
  • Onkel Andreas weg von den Boxen, Cousin Karim aus Kassel an Tisch 12
  • Einen Ausdruck, der nach der siebten Absage noch stimmt

SOFRANDA kennt nur den zweiten Plan, den mit den Namen. Das amtliche Blatt kommt vom Saal und bleibt bis zum letzten Gast am Haupteingang hängen.

Der genehmigte Plan bestimmt, wie viele Stühle stehen dürfen. Wer darauf sitzt, entscheidest du.

Neben dem amtlichen Blatt hängt am Eingang noch dein eigener Aushang, und der hat eigene Maße: wie groß der Tischplan am Eingang sein muss

Bei den Rollstuhlplätzen widersprechen sich Verordnung und Amt

§ 10 Abs. 7 verlangt Flächen für Rollstühle ausdrücklich in Räumen mit Reihenbestuhlung: ein Prozent bis 5.000 Plätze, mindestens aber zwei. Ein Bankettsaal mit 40 Rundtischen hat keine einzige Sitzreihe. Trotzdem fordert das Wetzlarer Merkblatt solche Flächen in jedem Bestuhlungsplan.

Wer wo Rollstuhlplätze verlangt
QuelleVerlangt Flächen für Rollstühle
MVStättVO 2014, § 10 Abs. 7nur bei Reihenbestuhlung, 1 Prozent, mindestens zwei
H-VStättR Hessen, gleicher Wortlautnur bei Reihenbestuhlung
Hessische Fassung von 2002in allen Versammlungsräumen
Merkblatt Stadt Wetzlar, Januar 2020in jedem Bestuhlungsplan

Zeichne die Flächen ein, auch wenn dein Saal keine Reihen hat. Zwei Rollstuhlplätze kosten dich zwei Gedecke, ein zurückgewiesener Plan kostet dich Wochen.

Was so ein Platz an Wendekreis und Tischhöhe braucht, steht im eigenen Beitrag: was der Sitzplan für Rollstuhlgäste können muss

So fragst du den Betreiber ab, bevor du unterschreibst

Eine Saalbesichtigung dauert selten länger als 40 Minuten, und die Hälfte davon geht für Deko und Menü drauf. Zehn Minuten gehören den Papieren. Frag das ab, bevor ihr über Farben redet. Sechs Punkte reichen, und ein Betreiber mit 50 Festen im Jahr kennt sie alle.

  1. Lass dir den genehmigten Plan zeigen

    Gemeint ist das gestempelte Blatt vom Bauamt, und im Prospekt mit 500 Stühlen steht es nie. Es trägt eine genehmigte Besucherzahl, und die ist deine Obergrenze für den Abend.

  2. Vergleiche die Zahl mit deiner Gästeliste

    Familie Richter zählt 390 Gäste und 15 Kräfte, zusammen 405 Personen im Raum. Das Wetzlarer Merkblatt rechnet das Personal in die zulässige Personenzahl ein. Genehmigt sind 400, also sind fünf zu viel.

  3. Frag nach der Anordnung, die genehmigt ist

    Für jede andere Aufstellung braucht es einen eigenen Plan, so steht es in § 44 Abs. 5. Viele Säle haben zwei davon, einen für Rundtische und einen für Reihen.

  4. Klär, wer eine Änderung beantragt

    Eine zusätzliche Bühne für die Geschenkübergabe, etwa eine Takı, verschiebt die genehmigte Anordnung der Tische ringsum. Der Betreiber muss das beantragen, und ein Antrag in der Woche davor kommt zu spät.

  5. Sieh nach, ob das Blatt wirklich hängt

    § 32 Abs. 2 verlangt eine Ausfertigung gut sichtbar am Haupteingang jedes Saals. Fehlt sie dort, fehlt oft auch die aktuelle Fassung im Ordner.

  6. Halte deinen eigenen Sitzplan davon getrennt

    Das amtliche Blatt ändert sich einmal im Jahr, deins zwanzigmal im Monat. Wer beides in eine Datei zwingt, verliert am Ende beide.

Diese vier Fragen kommen bei jeder Saalbesichtigung

Die Antworten stehen im Muster von Juli 2014 und im Merkblatt der Stadt Wetzlar. Verhandlungssache ist keine davon, auch wenn sie am Telefon so klingt. Nimm sie mit nach Essen.

Wir feiern mit 120 Gästen im Restaurant. Gilt das trotzdem?

Es zählt der Raum und seine Plätze. Fasst der Saal mehr als 200 Besucher, greift die Verordnung auch bei 120 Gästen. Fasst er 180, bleiben die Landesbauordnung und der Vertrag mit dem Wirt.

Der Saal sagt, wir dürfen 30 Stühle dazustellen. Stimmt das?

Nur wenn die genehmigte Zahl das hergibt und die Stühle in der genehmigten Anordnung stehen. Beides steht auf dem gestempelten Blatt am Haupteingang. Lass es dir zeigen, bevor du 30 zusätzliche Gedecke bestellst.

Müssen wir für den Vorabend einen zweiten Plan haben?

Wenn die Tische anders stehen als am Hauptabend, dann ja, bei einer Kına genauso wie bei einem Polterabend. § 44 Abs. 5 verlangt für jede vorgesehene Anordnung einen eigenen Plan. Bei zwei Abenden im selben Saal fragst du also nach zwei Blättern.

Wer haftet, wenn abends ein Notausgang zugestellt ist?

Der Betreiber trägt das, nach § 38 Abs. 1. Er muss den Betrieb sogar einstellen, wenn die Wege nicht frei sind, § 38 Abs. 4. Für euch heißt das: der Tisch vor der Nottür wird abgeräumt, auch mitten im Tanz.

Was hier steht, sind Fundstellen zum Nachschlagen. Die Nummern stammen aus dem Muster von Juli 2014 und aus dem Wetzlarer Merkblatt vom Januar 2020. Für deinen Saal in Köln oder Berlin gilt die Fassung deines eigenen Bundeslandes. Verbindlich sagt sie dir dein Bauamt. Die Zahl an der Tür bleibt überall dieselbe: 1,20 m, sonst zählt sie null.

Quellen und Stand

  1. Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO), Fassung Juli 2014, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und 4, § 10 Abs. 6 und 7, § 32 Abs. 1 und 2, § 38 sowie § 44 Abs. 5 (Fassung Juli 2014)
  2. Merkblatt der Stadt Wetzlar zum Bestuhlungsplan, Personal in der Personenzahl und Türen unter 1,20 m (Januar 2020)
  3. Hessische Versammlungsstättenrichtlinie, Staatsanzeiger 2015 Seite 1415 unter Nummer 3612 (in Kraft seit 1. Januar 2016)
  4. § 67 HBO, Hessische Bauordnung, Grundlage der Wetzlarer Anforderungen (abgerufen im August 2026)

Den Saal maßstäblich zeichnen, Gäste namentlich auf Stühle setzen und vorher sehen, was am Abend nicht passt. Dafür ist Sofranda gebaut, auch für sechshundert Gäste.

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